MGV "Maifeldgruß" 1923 Mertloch e.V.

Gemischter Chor "Maifeldgruß" und Frauenchor "Cantabile"

Satzung des Vereins

§ 1 - Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Männergesangverein "Maifeldgruß" 1923 Mertloch e.V. und wurde am 18. März 1923 gegründet und Mitglied im Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. Der Verein ist am 16. März 1993 unter der Vereinsregister-Nummer 1811 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Andernach eingetragen worden. Mit Datum 14.08.2006 erfolgte eine Umschreibung der Registereintragung auf das Amtsgericht Koblenz unter der Vereinsregister-Nummer 11811. Er hat seinen Sitz in Mertloch.

§ 2 - Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein kann aus einem oder aus mehreren Chören bestehen. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges. Zur Erreichung dieses Zieles hält der Chor bzw. halten die Chöre regelmäßig Chorproben ab, veranstaltet/veranstalten Konzerte und stellt/stellen sich mit seinem/ihrem Singen in den Dienst der Öffentlichkeit. Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.

§ 3 - Mitglieder
Der Verein besteht aus singenden und fördernden Mitgliedern. Singendes Mitglied kann jede stimmbegabte Person sein. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die die Bestrebungen des Chores bzw. der Chöre unterstützen will, ohne selbst zu singen. Um die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich nachzusuchen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.

§ 4 - Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Tod oder durch Ausschluss. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Der Tod eines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ausscheiden. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des eingeschriebenen Briefes beim Vorstand eingelegt werden. Die Mitgliederversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr möglich ist.

§ 5 - Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, die singenden Mitglieder außerdem die Pflicht, regelmäßig an den Singstunden teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten. Gleiches gilt für den von der Mitgliederversammlung aus besonderem Anlass beschlossenen Umlagesatz.

§ 6 - Verwendung der Finanzmittel
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 - Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:    a) die Mitgliederversammlung, 

                                        b) der Vorstand.


§ 8 - Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen; im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragen. Eine Mitgliederversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird vom/von der 1. Vorsitzenden oder dessen/deren Vertreter/in geleitet. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Auflösung des Vereins und der Satzungsänderungen (siehe § 11) werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den/die Geschäftsführer/in oder Schriftführer/in protokolliert und unterzeichnet. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. 

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Feststellung, Abänderung und Auslegung der Satzung, 
  • Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung des Vorstandes,
  • Wahl des Vorstandes,
  • Wahl von zwei Kassenprüfern bzw. Kassenprüferinnen auf die Dauer von einem Jahr,
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
  • Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes,
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
  • Entscheidung über die Berufung nach § 3 und § 4 der Satzung i) Ernennung von Ehrenmitgliedern,
  • Entgegennahme des musikalischen Berichtes des Chorleiters bzw. der Chorleiterin. 

Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Vorstand einzureichen

§ 9 - Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand.

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an: 

  • der/die 1. Vorsitzende 
  • der/die 2. Vorsitzende 
  • der/die Geschäftsführer/in 
  • der/die 1. Kassierer/in 

Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes Mitglied ist allein vertretungsberechtigt. 

Dem erweiterten Vorstand gehören an: 

  • der/die Schriftführer/in
  • der/die 2. Kassierer/in 
  • die Beisitzerin der Sängerinnen
  • der Beisitzer der Sänger
  • der Beisitzer/in der Inaktiven (fördernden Mitglieder)
  • zwei Notenarchivare und zwei Notenarchivarinnen

Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Um eine kontinuierliche Arbeit des Vorstandes zu ge­währleisten, erfolgt die Wahl in abwechselnder Reihenfolge. So stehen in den Jahren mit ungerader Jahreszahl der/die 1. Vorsitzende, der/die 1. Kassierer/in, der/die Schriftführer/in, der/die Beisitzer/in der Inaktiven und ein/e Notenwart/in zur Wahl an. Demzufolge werden in den Jahren mit gerader Jahreszahl der/die 2. Vorsitzende, der/die Geschäftsführer/in, der/die 2. Kassierer/in, die Beisitzerin der Sängerinnen, der Beisitzer der Sänger und der/die andere Notenarchivar/in gewählt. 

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom/von der Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder mündlich einberufen werden. Die Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und vom/von der Vorsitzenden und vom/von der Geschäftsführer/in zu unterzeichnen.

§ 10 - Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 11 - Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können in einer Mitgliederversammlung von 3/4 Teilen der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Ortsgemeinde Mertloch, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 - Inkrafttreten der Satzung
Die vorliegende Satzung ist in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 12. Juli 2004 beschlossen worden und mit dem gleichen Tage in Kraft getreten. Durch Abstimmung in der Mitgliederversammlung vom 18. Januar 2007 wurde § 8k Wahl des/der Chorleiter/in ersatzlos gestrichen. 



Datenschutz

Der Verein MGV "Maifeldgruß" 1923 Mertloch e.V. nimmt den Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder und seiner Partner ernst; er hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz sowohl von ihm als auch von externen Dienstleistern beachtet und eingehalten werden. Die Beachtung dieser Verpflichtung wird vom Verein regelmäßig kontrolliert. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe von Daten erfolgt zum einen mit Einverständnis des Dateninhabers, andererseits ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Pflichten des Vereins. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur aus zwingenden Gründen und im Interesse des Vereins. Das betroffene Vereinsmitglied hat jederzeit die Möglichkeit, sich über die Verwendung und den Verbleib seiner geschützten Daten zu informieren; er hat Anspruch auf Dokumentation der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf ihn. Er hat das Recht, jederzeit eine erteilte Einwilligung zu widerrufen und die Löschung seiner Daten zu verlangen, Art. 17 DS-GVO. Partner des Vereins und Dritte werden durch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die Verantwortlichen des Vereins in gleicher Weise geschützt. Es findet kein Verkauf oder keine unentgeltliche Weitergabe von Daten Dritter oder Partner des Vereins statt, es sei denn, es läge eine entsprechende Einwilligung vor. Bei der Einschaltung externer Dienstleister, denen personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden müssen, ist durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages sichergestellt, dass die Datenschutzbestimmungen in gleicher Weise auch vom beauftragten Unternehmen eingehalten werden. Im Fall des Widerrufs oder der Anzeige von falsch erhobenen Daten werden diese sofort gelöscht, Art. 21, 18 DS-GVO. Auf das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG) wird ausdrücklich hingewiesen. Für uns zuständig ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz. Für Datenschutz und Datenverarbeitung ist in unserem Verein verantwortlich: Thomas Pinger, Auf´m Wasem 19, 56751 Polch.



Impressum

Gemäß § 28 BDSG widersprechen wir jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten.

Verantwortungsbereich:
Das Impressum gilt für die Internetpräsenzen unter der Adresse: https://www.mgv-maifeldgruss-mertloch.de.

Abgrenzung:
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Diensteanbieter:
MGV "Maifeldgruß" 1923 Mertloch e.V. Registriert unter: VR 11811 beim Amtsgericht Koblenz Verantwortlich: MGV "Maifeldgruß" 1923 Mertloch e.V. vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand 1. Vorsitzender: Gerd Hendges E-Mail:Udoghe@t-online.de

Vorstand lt. §26 BGB: 1. Vorsitzender Gerd Hendges, 2. Vorsitzende Nicole Montabauer, Geschäftsführerin Andrea Müller-Schallenberg, 1. Kassiererin Alexandra Deubel, Auftraggeber für Werbung: -niemand-

Zweck dieses Webprojektes:
Informationen über den Chor geben und eine Plattform für Sängerinnen und Sänger sein. Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDSTV: MGV "Maifeldgruß" 1923 Mertloch e.V. 1. Vorsitzender Gerd Hendges, Bienengarten 7, 56753 Mertloch.

Datenschutz:
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§ 23 KunstUrhG
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  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Die Bilder, die der MGV "Maifeldgruß" 1923 Mertloch e.V. verwendet, werden im allgemeinen bei Veranstaltung von Chören oder des Chorverbandes Rheinland-Pfalz gemacht, bei denen der Chor mitgewirkt hat. Wir gehen davon aus, dass niemand der dort Teilnehmenden etwas dagegen hat, dass Bilder von ihm gemacht und evtl. veröffentlicht werden. Sollte dies jedoch der Fall sein, bitten wir darum, sich mit dem Vorsitzenden in Verbindung zu setzen, damit das/die betroffene/n Bild/er entfernt werden können.

Vielen Dank für ihr Interesse!